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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
  • Immissionsschutz
  • Lärmbelästigung
  • Rasen mähen
  • Rasenmäher
Stand: 09. Mai 2025
Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Herr Christian Hollrieder

Funktion: Geschäftsleitender Beamter

hauptamt@bad-kohlgrub.de

+49 08845 7490 15

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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