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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Stand: 15. November 2024
Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Herr Markus Ehegartner

Funktion: Kämmerer

kaemmerei@bad-kohlgrub.de

+49 08845 7490 16

Öffnungszeiten: N/A

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Redaktionell verantwortlich:
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