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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Stand: 05. Mai 2025
Beschreibung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Ansprechpartner

Herr Christian Hollrieder

Funktion: Geschäftsleitender Beamter

hauptamt@bad-kohlgrub.de

+49 08845 7490 15

Öffnungszeiten: N/A

Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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