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Bauen in Bad Kohlgrub
Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund um das Bauen in Bad Kohlgrub.
Sollten Sie im Gemeindegebiet einen Umbau/Neubau planen, so empfiehlt es sich erst einen Blick in die gültige Ortsgestaltungssatzung mit ihren Anlagen zu werfen. Ist Ihr Grundstück durch einen Bebauungsplan überplant, so sind diese Vorgaben ebenfalls einzuhalten. Bei Fragen bezüglich der Bebauungspläne oder der Ortsgestaltungssatzung, wenden Sie sich gerne an das Bauamt der Gemeinde Bad Kohlgrub.
Die aktuellen Bodenrichtwerte erhalten Sie beim Gutachterausschuss des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen.
Die Gemeinde Bad Kohlgrub hat das zweite Bewerbungsverfahren für die Vergabe von Gewerbegrundstücken im Gewerbegebiet „Gotthelfweg“ gestartet.
Wir bieten derzeit zwei attraktive Grundstücke zur gewerblichen Bebauung an.
Verfügbar sind:
1 Grundstück 1.003 m² (Flst. 522/8)
1 Grundstück 1.696 m² (Flst. 522/11)
Preis pro Quadratmeter: 40,00 Euro
Erschließung ca.: 200,00 Euro
Die Erschließung wird bis zum 01.09.2025 fertiggestellt.
Interessierte Unternehmen und Existenzgründer sind eingeladen, sich um die Grundstücke zu bewerben.
Für die Bewerbung ist der bereitgestellte Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt bis 31.07.2025 bei der Gemeinde per E-Mail (gemeinde@bad-kohlgrub.de), oder per Post an Gemeinde Bad Kohlgrub, Hauptstr. 29, 82433 Bad Kohlgrub einzureichen.
Hier können Sie sich die Einheimischenrichtlinien und den Fragebogen zu den Einheimischenrichtlinien herunterladen.